· Fachbeitrag · § 183 BewG
Bewertung eines Grundstücks bei mittelbarer Schenkung im Vergleichsverfahren
| Der Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann der Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |
Bewertungsmethode bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung
Die Beteiligten stritten über die Bewertungsmethode bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Die Tochter des Klägers erwarb ein bebautes Grundstück zum Preis von 920.000 EUR. Den für die Zahlung des Kaufpreises erforderlichen Geldbetrag hatte der Vater und Kläger ihr zuvor geschenkt.
Zum Zwecke der Festsetzung der Schenkungsteuer ermittelte das beklagte FA einen Grundbesitzwert für das von der Tochter erworbene Grundstück. Das Finanzamt stellte ‒ entsprechend dem von der Tochter gezahlten Kaufpreis ‒ einen Wert i. H. v. 920.000 EUR fest.
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