· Fachbeitrag · §§ 68, 70 BewG
Bewertungsrecht: Zur temporären Nutzung aufgestellte Container sind keine Gebäude
| Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen, so ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige vermietete zwei Containeranlagen an eine GmbH, die wiederum die Container auf einem Grundstück ihres Betriebs aufstellte. Die Mietzeit betrug 12 bzw. 24 Monate. Die für die Aufstellzeit beantragten Baugenehmigungen waren entsprechend befristet.
Die Container beider Anlagen konnten entweder ‒ vormontiert ‒ per Lkw angeliefert und mit dem Autokran verladen oder in Einzelteilen transportiert und erst am Aufstellort zusammengesetzt werden. Sie ließen sich ohne großen Aufwand und ohne Beschädigung in ihre Bestandteile ‒ Fußboden-, Decken- und Wandelemente sowie Stützen ‒ zerlegen und nach den Vorstellungen des jeweiligen Kunden neu zusammensetzen. Mehrere Einzelcontainer konnten zu größeren Zimmern und Fluren verbunden werden.
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