· Fachbeitrag · § 7 ErbStG
Bewusstsein der (Teil-)Unentgeltlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung
Der Tatbestand der Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erfordert ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war neben seinem Vater und seinem Bruder Gesellschafter einer GmbH. Es war ursprünglich durch Erbvertrag vereinbart worden, dass die Söhne jeweils die hälftige Beteiligung des Vaters an der GmbH erhalten sollten. Am 15.1.2013 annullierte der Vater den Erbvertrag mit dem Bruder des Steuerpflichtigen, der sich bereit erklärte, dass die ursprünglich ihm zugedachten Anteile an der GmbH auf den Steuerpflichtigen übertragen werden. Am selben Tag verpflichtete sich der Bruder des Steuerpflichtigen zur Veräußerung seiner Beteiligung an der GmbH mit Wirkung zum 1.11.2017 an die GmbH oder einen von dieser zu benennenden Dritten. Als Kaufpreis wurde eine Zahlung von 2.100.000 EUR unter Anrechnung etwaiger nach dem Zeitpunkt der Beurkundung erfolgenden Gewinnausschüttungen vereinbart.
Der Vater des Steuerpflichtigen verstarb im Jahr 2013. Im Jahr 2017 übte der Steuerpflichtige als Geschäftsführer der GmbH das Benennungsrecht dahingehend aus, dass die GmbH die Beteiligung des Bruders des Steuerpflichtigen selbst erwerben sollte. Die notarielle Umsetzung der Anteilsübertragung erfolgte im Jahr 2018.
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