· Fachbeitrag · § 7 KraftStG
Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
Das Hauptzollamt darf potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist. |
Sachverhalt
Die im Jahr 2022 verstorbene Großmutter der beiden Steuerpflichtigen war Halterin von mehreren Kraftfahrzeugen. Da neben den Steuerpflichtigen auch ein Sohn der Großmutter die Erbenstellung beansprucht und damit die Erbfolge noch nicht vollständig geklärt ist, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger ein.
Das Hauptzollamt forderte die Steuerpflichtigen auf, die bereits vor dem Tod der Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Tod zu bezahlen. Gegen diese Leistungsgebote legten die Steuerpflichtigen Einsprüche ein, da sie nicht Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihrer Großmutter seien, und stellten zugleich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Das Hauptzollamt lehnte die Aussetzungsanträge ab und wies die Einsprüche als unbegründet ab. Da die Steuerpflichtigen Erbscheine beantragt hätten, hätten sie konkludent die Erbschaft angenommen.
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