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  • · Fachbeitrag · Änderungen der Schwellenwerte im HGB

    Gesetz zur Anhebung der Betriebsgrößenklassen in Kraft getreten

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Am 16.4.2024 wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ verkündet, das am 17.4.2024 in Kraft getreten ist. Teil des Gesetzes ist die Änderung des HGB (§§ 267 Abs. 1 und 2, 267a Abs. 1 S. 1 sowie 293 Abs. 1 S. 1 HGB).

     

    Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber die Kennziffern für die Größenklassen nach HGB angepasst. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, das erst am 16.4.2024 im Bundesgesetzblatt als Nr. 120 veröffentlicht wurde, wurden die von der EU erlaubten Erhöhungen der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB in vollem Umfang vorgenommen und auch das Wahlrecht zur zeitlichen Anwendung wurde voll genutzt. Das entsprechende Gesetz ist am 17.4.2024 in Kraft getreten.

     

    Ab wann sind die neuen Werte für Kapitalgesellschaften anzuwenden?

    Bei der Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte ist, außer in den Fällen des § 267 Abs. 4 S. 2 HGB (auch in entsprechender Anwendung nach § 293 Abs. 4 S. 2 HGB), stets auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre abzustellen.

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