· Fachbeitrag · Anspruch und steuerliche Folgen
Sterbegeld und andere Leistungen anlässlich eines Todesfalls
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Beim Tode eines Menschen wird häufig an die Hinterbliebenen eine Geldzahlung geleistet. Der Anspruch auf solche Leistungen und die steuerlichen Folgen sollen erörtert werden. |
1. Erhält der Hinterbliebene Sterbegeld?
Das Sterbegeld (Beerdigungszuschuss oder Sterbe[bei]hilfe) soll die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen. Der Anspruch hierauf besteht, nachdem das Sterbegeld ab dem 1.1.2004 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört, nur noch im Rahmen der Beamtenversorgung bzw. aufgrund der Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
1.1 Sterbegeld bei Angestellten des öffentlichen Dienstes
§ 23 Abs. 3 der jeweiligen Tarifverträge des Bundes, der Länder und der Gemeinden regelt: Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten (auch bei eingetragenen Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG) oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. Das Sterbegeld wird für den Sterbemonat und für zwei weitere Monate, insgesamt also für drei Monate i. H. d. Tabellenentgelts der/des Verstorbenen gezahlt.
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