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  • · Fachbeitrag · Antrag, Höhe und weitere Veränderungen

    Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeldbezug ab 1.4.2024

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen, das Eltern oder Elternteilen zusteht, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und gar nicht oder nur teilweise wieder in das Berufsleben zurückkehren. Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das zuletzt durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz (BGBl I 24 I Nr. 107 vom 27.3.2024) geändert worden ist. Für die Beratung sind die im laufenden Jahr geänderten Einkommensgrenzen zu beachten.

     

    Welche Formen des Elterngelds gibt es?

    Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Bei den Kindergeld-Varianten ist wie folgt zu differenzieren:

     

    Basiselterngeld

    Den Elternteilen stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

         

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