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  • · Fachbeitrag · Arbeits- und Sozialrecht

    EuGH-Urteil: Arbeitgeber müssen System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Mit seinem Urteil vom 14.5.2019 ‒ C-55/18 ‒ hat der EuGH entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Der folgende Beitrag erläutert die Entscheidung des EuGH und geht auf die damit verbundene Problematik ein. |        

     

    Die Große Kammer des EuGH hat für Recht erkannt, dass die Art. 3, 5 u. 6 der RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung im Licht von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU sowie von Art. 4 Abs. 1, Art. 11 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 3 der RL 89/391/EWG des Rates v. 12.6.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit dahin auszulegen sind, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

     

    Sachverhalt

    Am 26.7.2017 erhob die Arbeitnehmervereinigung Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO), die Teil einer bedeutenden Gewerkschaft auf nationaler Ebene in Spanien ist, eine Verbandsklage vor dem nationalen Gerichtshof Spaniens (Audiencia Nacional) gegen die Deutsche Bank SAE. Die CCOO begehrte die Feststellung, dass die Deutsche Bank nach Art. 35 Abs. 5 des Arbeitnehmerstatuts und der dritten Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 1561/1995 verpflichtet sei, ein System zur Erfassung der von ihren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten, mit dem die Einhaltung zum einen der vorgesehenen Arbeitszeit und zum anderen der Verpflichtung, die Gewerkschaftsvertreter über die monatlich geleisteten Überstunden zu unterrichten, überprüft werden könne.