· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Kein gesetzlicher Mindesturlaub fürZeiten von Sonderurlaub
| Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Mit dieser Aussage ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung. |
Befindet sich ein Mitarbeiter ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, gilt bei der Berechnung der Urlaubsdauer Folgendes:
Die Arbeitsvertragsparteien haben ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt. Dies führt dazu, dass ein Mitarbeiter für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels Arbeitspflicht keinen Anspruch auf Erholungsurlaub hat, so neuerdings das BAG.
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