· Fachbeitrag · Aus Jahressteuergesetz wird Steuerfortentwicklungsgesetz
Regierungsentwurf Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals JStG 2024 II) veröffentlicht
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz ‒ SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt. Der RegE mit Stand 23.7.2024 wurde am 29.7.2024 vom BMF veröffentlicht. |
Vorweg seien die wesentlichen Punkte dargestellt:
- Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2025/Januar 2026
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