· Fachbeitrag · Außenprüfung
Wo darf der Prüfer die überlassenen Daten nutzen?
| Der Betriebsprüfer darf die ihm übergebenen und auf seinen Laptop überspielten Buchhaltungsdaten auch außerhalb der Geschäftsräume des geprüften Unternehmens oder den Diensträumen des Finanzamts, speziell an seinem Telearbeitsplatz zu Hause nutzen. |
Fundstelle
- OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.8.17, Az. S 1445 ‒ St 422, Abruf-Nr. 197167
Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 959 | ID 45002537