· Nachricht · Beratungshinweis
Solidaritätszuschlag mit den Vorauszahlungen zum ersten Quartal 2021 einbehalten
| Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, dass Sie sich die Abbuchung der Einkommensteuervorauszahlungen für das erste Quartal 2021 genauer anschauen sollten. Denn viele Finanzämter konnten wegen Programmfehlern nicht verhindern, dass mit den Vorauszahlungen zu Unrecht Solidaritätszuschlag abgebucht wurde. Die Finanzverwaltungen der Länder weisen zwar darauf hin, dass die Berichtigung automatisch vorgenommen wird (u. a. LfSt Niedersachsen, Meldung v. 18.2.21). Doch verlassen sollte man sich auf diese Ankündigung nicht. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 320 | ID 47329262