09.03.2018 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Bilanzbuchhalter darf keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen – Verfassungsbeschwerde ist anhängig
| Der BFH ist der Auffassung, dass ein Bilanzbuchhalter keine Umsatz- steuervoranmeldungen für Mandanten erstellen darf. Ob das rechtens ist, muss jetzt das BVerfG klären. Bei ihm ist die Verfassungsbeschwerde anhängig. |
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