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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Herausgabe von Kontounterlagen in einer Außenprüfung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

    Der BFH hat entschieden, dass es sich um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde handelt, einen freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen zur Herausgabe von nicht aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (Kontoauszügen) zu verpflichten.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige, eine freiberuflich tätige Heilpraktikerin, wandte sich in einer Nichtzulassungsbeschwerde dagegen, dass sie im Zuge einer Betriebsprüfung, obgleich sie ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze ausführte, aufgefordert wurde, Kontoauszüge zu einem sowohl betrieblich als auch privat genutzten Konto vorzulegen.

     

    Das Finanzamt begründete diese Anordnung damit, dass einzelne Rechnungen aus dem Prüfungszeitraum fehlten.