· Fachbeitrag · BFH gegen BMF
Berücksichtigung einer zeitraumbezogenen Zuzahlung des Arbeitnehmers für ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz
von Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de
| In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen betrieblichen Pkw zur Verfügung stellen, den die Mitarbeiter auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Häufig müssen Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligen (laufende Kosten oder Beteiligung an den Anschaffungskosten). In einem aktuellen Verfahren hat der BFH nun klargestellt, wie mit zeitraumbezogenen Zuzahlungen umzugehen ist. Mit diesem Urteil weicht der BFH entscheidend von der Auffassung der Finanzverwaltung ab. |
Hintergrund
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, insbesondere für die Nutzung zu privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert und damit den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Satz 1 LStR, BFH 30.11.16, BStBl 17 II, 1011 und BStBl 17 II, 1014). Damit mindern beispielsweise Zuzahlungen für private Fahrten den geldwerten Vorteil.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines Kfz
Fraglich ist, wie Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs steuerlich zu behandeln sind.
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