· Fachbeitrag · Buchführung
Die Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle als allein zulässige und zweckmäßige Kassenführung
von Richter am Finanzgericht a.D. Hermann Pump, Münster
| Die Kassenführung muss für die Unternehmer und ihre steuerliche Berater einfach und frei von Risiken sein. Gemeinsames Ziel von Verwaltung, Unternehmern und Beratern sollte sein, im bargeldintensiven Betrieb eine einfache und risikolose Kassenführung zu ermöglichen, um die bisherigen Probleme und die hohe Zahl an Beanstandungen etc. zu beenden. Dieser Weg zum einfachen Steuerrecht ist nur durch elektronische Einzelaufzeichnungen erreichbar. Sie vermeiden das dogmatisch kaum durchschaubare Terrain der summarischen Kassenführung, das oft von fehlerhaften subjektiven Einschätzungen und emotional geprägten Fehlerquellen geprägt ist. |
1. Kernkompetenz des steuerlichen Beraters
1.1 Allgemein
Die Kassenführung ist Teil der Steuerberatung. Es lohnt sich, die Zeit zu nehmen, die Grundsätze der richtigen Kassenführung zu verstehen.
Der Berater muss
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