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  • · Fachbeitrag · Bürokratieentlastung

    Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Regeln werden verschoben

    Am 3.4.2025 stimmte das EU-Parlament für ein späteres Inkrafttreten für neue EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der Verschiebung bis zum 26.7.2027 haben jetzt Unternehmen mehr Zeit für ihre Anpassungsprozesse.

     

    Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt

    Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt, das nach Beschlussfassung auf EU-Ebene aber noch in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte. Das Omnibus-Paket wurde mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Nachhaltigkeitsregulierung zu vereinfachen. Die Vorschläge der EU-Kommission umfassen die CSRD, CSDDD und CBAM. Ziel der Vereinfachungen ist die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit.

     

    Neben der Richtlinie zur Verschiebung der Anwendung der Berichts- und Sorgfaltspflichten, die am 3.4.2025 vom Parlament gebilligt wurde, enthält das Vereinfachungspaket auch eine weitere Richtlinie zur Änderung des Inhalts und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten, mit dem sich zunächst der Rechtsausschuss des EU-Parlaments befassen wird.

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