· Fachbeitrag · Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsverordnung (BEV)
Welche Erleichterungen kommen auf Steuerberater und Unternehmen zu?
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das Bundeskabinett hat am 4.12.2024 die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) mit den Änderungsmaßgaben beschlossen, von denen der Bundesrat (BR-Drs.483/24 (B)) seine Zustimmung abhängig gemacht hatte. Die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wurde am 13.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. AStW informiert, welche Erleichterungen für Steuerberater und Unternehmen ab 1.1.2025 gelten. |
Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 9.10.2024 als Teil der sog. Meseberger Beschlüsse vom August 2023 die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung ‒ BEV) beschlossen, die nach Zustimmung des Bundesrats das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl I 24 Nr. 323 v. 29.10.24) ergänzen soll, das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt. Die von der Bundesregierung zunächst beschlossene Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, umfasste 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Mio. EUR beläuft. Für die Verwaltung wird von einer jährlichen Entlastung in Höhe von rund 4 Mio. EUR ausgegangen. Der ursprüngliche Verordnungsentwurf umfasste insgesamt „nur“ 25 Vorschläge, deren jährliches Entlastungsvolumen für die Wirtschaft rund 22,6 Mio. EUR betrug, das Entlastungsvolumen ist also deutlich erweitert worden. Die Einzelmaßnahmen betreffen hauptsächlich den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Umfangreiche Änderungsforderungen des Bundesrats
Der Bundesrat hat zwar am 22.11.2024 seine Zustimmung zur BEV beschlossen, die Zustimmung allerdings an zahlreiche „Maßgaben“ geknüpft (BR-Drs. 483/24 [B]); hätte die Bundesregierung diese nicht akzeptiert, hätte der Inhalt der Verordnung neu verhandelt werden müssen ‒ das wäre nach dem Aus der Ampelregierung vom 6.11.2024 und der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Art. 68 GG) vom 16.12.2024 kaum mehr möglich gewesen. Der umfangreiche Maßgabenkatalog umfasste insgesamt zwölf Themenblöcke, die Änderungsvorschläge des Bundesrates gehen aber zum Teil deutlich über bloße redaktionelle Wortlautänderungen hinaus und beinhalten auch materielle Änderungswünsche. Am 4.12.2024 hat die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrats abschließend zugestimmt, die BEV ist am 11.12.2024 ausgefertigt und am 13.12.2024 verkündet worden (BGBl 24 I Nr. 411, 13.12.24). Sie ist im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft getreten.
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