· Nachricht · Bundeszentralamt für Steuern
Vereinfachte Beantragung zur erneuten Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern weist in seiner Pressemitteilung 12 vom 24.1.2022 auf eine vereinfachte Möglichkeit hin, mit der Steuerzahler die erneute Übermittlung ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer beantragen können. |
Bürgerinnen und Bürger können nun im Chat mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung beantragen, sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein. Möglich ist das über die virtuelle Online-Auskunft ViOlA auf der Webseite des BZSt (www.bzst.bund.de).
PRAXISTIPP | Insbesondere Arbeitgeber, die die monatliche Lohnsteuer für neues Personal ermitteln möchten, sollten ihre neuen Mitarbeiter bei Fehlen der steuerlichen Identifikationsnummer auf diese vereinfachte Beantragung hinweisen. Trotz Online-Beantragung wird die Steuer-Identifikationsnummer wie bislang nur auf dem Postweg mitgeteilt. |