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  • · Nachricht · Bundeszentralamt für Steuern

    Vereinfachte Beantragung zur erneuten Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer

    Das Bundeszentralamt für Steuern weist in seiner Pressemitteilung 12 vom 24.1.2022 auf eine vereinfachte Möglichkeit hin, mit der Steuerzahler die erneute Übermittlung ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer beantragen können.

     

     

    Bürgerinnen und Bürger können nun im Chat mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung beantragen, sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein. Möglich ist das über die virtuelle Online-Auskunft ViOlA auf der Webseite des BZSt (www.bzst.bund.de).


    PRAXISTIPP | Insbesondere Arbeitgeber, die die monatliche Lohnsteuer für neues Personal ermitteln möchten, sollten ihre neuen Mitarbeiter bei Fehlen der steuerlichen Identifikationsnummer auf diese vereinfachte Beantragung hinweisen. Trotz Online-Beantragung wird die Steuer-Identifikationsnummer wie bislang nur auf dem Postweg mitgeteilt.


    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 295 | ID 48085461

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