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Ab 2020 gelten neue GoBD ‒ was ändert sich?
| Mit Schreiben vom 11.7.2019 hat das BMF die GoBD ‒ „die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriffy“ ‒ grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Die GoBD waren erstmals 2014 veröffentlicht worden. In der Zwischenzeit ist jedoch die Digitalisierung weit fortgeschritten, sodass eine Anpassung an den technischen Fortschritt nötig war. |
Die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Überarbeitung ergeben, sind die Folgenden:
- Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte wie dem Smartphone (sogenanntes mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt und ist damit erlaubt.
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