· Fachbeitrag · Datenschutz
E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten im Zeitalter der DSGVO
| Die E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten sorgt gerade im Zeitalter der Digitalisierung und des Datenschutzes für zunehmende Diskussionen. Wir klären im Folgenden, was sich durch die DSGVO geändert hat und wie steuerliche Berater mit diesem Thema umgehen sollten. |
Verschwiegenheitspflicht
Nach dem StBerG haben Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen auszuüben. § 5 BOStB ergänzt diese Pflicht und führt an, dass sich die Pflicht zur Verschwiegenheit auf alles erstreckt, was dem Steuerberater in Ausübung seines Berufs oder bei Gelegenheit der Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Dies gilt gegenüber jedem Dritten, auch gegenüber Behörden und Gerichten. Nach Abs. 2 kann der Mandant den Steuerberater von seiner Schweigepflicht entbinden. Nach Abs. 4 muss der Steuerberater dafür Sorge tragen, dass Unbefugte während und nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit keinen Einblick in Mandantenunterlagen und die Mandanten betreffende Unterlagen erhalten.
Datenschutz
Gemäß DSGVO müssen personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“). Ergänzt wird dies durch das BDSG. Danach haben im Falle einer automatisierten Verarbeitung der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter nach einer Risikobewertung Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden („Transportkontrolle“).
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