· Nachricht · Datenschutzgrundverordnung
Gemeinsame Hinweise von DStV und BStBK aktualisiert
| Ab sofort stehen die gemeinsamen Hinweise des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in einer aktualisierten Fassung zur Verfügung. |
Konkretisiert wurden insbesondere die Ausführungen in Kapitel 5. Hier wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei den Leistungen der Steuerberater, insbesondere auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung, stets um eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung handelt, sodass keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschlossen werden müssen. Außerdem erfolgten weitergehende Erläuterungen zur Zulässigkeit des Versands von Mandanteninformationen und zum Umgang mit E-Mails.