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  • · Fachbeitrag · E-Rechnung

    Entwurf eines BMF-Schreibens

    Im Wachstumschancengesetz wurden Regelungen zur elektronischen Rechnung für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze in § 14 UStG verabschiedet. Aufgrund des bloßen Gesetzestextes und aufgrund der Gesetzesbegründung blieben viele Praxisfragen unbeantwortet.

     

    Diese Praxisfragen werden nun in einem ersten Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnung beantwortet.

     

    Beachten Sie | Bei der Umsetzung der Vorgaben zur E-Rechnung gibt es zwar zeitliche Übergangsregelungen, wonach die E-Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab 2027 bzw. 2028 auszustellen ist. Zeit, sich zurückzulehnen und abzuwarten, besteht jedoch nicht. Denn in Rz. 53 des Entwurfs des BMF-Schreibens findet sich folgender Passus: „Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung. Er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.“

     

    Fundstelle

    • BMF 13.6.24, III C 2 ‒ S 7287-a/23/10001 :007, Entwurf, iww.de/astw, Abruf-Nr. 242127
    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 639 | ID 50124547

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