· Fachbeitrag · E-Rechnung
Entwurf eines BMF-Schreibens
Im Wachstumschancengesetz wurden Regelungen zur elektronischen Rechnung für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze in § 14 UStG verabschiedet. Aufgrund des bloßen Gesetzestextes und aufgrund der Gesetzesbegründung blieben viele Praxisfragen unbeantwortet. |
Diese Praxisfragen werden nun in einem ersten Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnung beantwortet.
Beachten Sie | Bei der Umsetzung der Vorgaben zur E-Rechnung gibt es zwar zeitliche Übergangsregelungen, wonach die E-Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab 2027 bzw. 2028 auszustellen ist. Zeit, sich zurückzulehnen und abzuwarten, besteht jedoch nicht. Denn in Rz. 53 des Entwurfs des BMF-Schreibens findet sich folgender Passus: „Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung. Er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten.“
Fundstelle
- BMF 13.6.24, III C 2 ‒ S 7287-a/23/10001 :007, Entwurf, iww.de/astw, Abruf-Nr. 242127