12.01.2018 · Fachbeitrag · Eingliederungshilfe, Kindergeld bei Behinderung
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Eingliederungshilfe bei einem volljährigen, behinderten Kind
| Wenn beim Kindergeld streitig ist, ob ein volljähriges behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB X bei der Berechnung des sog. behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Ansatz zu bringen. Ob das behinderte Kind voll- oder teilstationär untergebracht ist, ist insoweit unerheblich. |
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