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  • · Fachbeitrag · Einheitliche Standards für Recycling und Ressourcenschonung

    Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet

     

    Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

    Die neue PPWR leitet einen Wandel im Umgang mit Verpackungen ein, um Abfälle zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Klare Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und nachhaltigem Design sollen die Kreislaufwirtschaft voranbringen. Unternehmen und Verbraucher stehen vor der Aufgabe, sich auf nachhaltigere Praktiken einzustellen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Kurzüberblick:

     

    Nachhaltigkeits- und Designvorgaben

    Verpackungen müssen künftig recyclingfähig gestaltet sein. Das bedeutet, dass der Verpackungsabfall eine solche Qualität haben muss, dass er in der Weiterverarbeitung Primärrohstoffe ersetzen kann. Die Verordnung schreibt Mindestanteile von Recyclingmaterial vor, bspw. 65 % für Einweg-Plastikflaschen bis 2040. Auch der Einsatz umweltkritischer Stoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird weiter eingeschränkt. Verpackungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

     

    Kennzeichnungs- und Informationspflichten

    Neue Kennzeichnungspflichten erleichtern Verbrauchern die Trennung und Wiederverwertung von Verpackungen. Wiederverwendbare Verpackungen müssen mit spezifischen Etiketten versehen werden, die auch Informationen über Sammelstellen oder Wiederverwendungssysteme enthalten. Digitale Hilfsmittel wie QR-Codes sollen hier eine zentrale Rolle spielen.