· Fachbeitrag · Elektronische Kassenführung
Steuerliche Behandlung der Kosten der TSE bei Taxametern
Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30.7.2021 sieht vor, dass § 1 Kassensicherungsverordnung auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler anzuwenden ist. Solche Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen sind deshalb durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Wie die Kosten zur Implementierung der TSE bei Taxametern und Wegstrecken steuerlich zu behandeln sind, dazu hat sich das Bundesfinanzministerium aktuell geäußert (BMF 30.8.23, IV D 2 ‒ S 0316-a/19/10006:037). |
Grundsatz zur steuerlichen Behandlung der TSE
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung für die Kosten der erstmaligen Implementierung der TSE in Taxametern und Wegstreckenzählern wird auf das BMF-Schreiben vom 21.8.2020 (IV A 4 ‒ S 0316-a/19/10006:007) zu elektronischen Kassensystemen verwiesen.
Danach gilt Folgendes:
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