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  • · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre

    Die Finanzbehörde Hamburg hat mit Erlass vom 28.6.2022 (S 3806-2022/006-53) dazu Stellung genommen, wie satzungsgemäße Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nach dem Erbschaftsteuergesetz zu beurteilen sind. Sie sind grundsätzlich nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungssteuerpflichtig, weil die Leistungen nicht freigebig erfolgen. Es werden jedoch Ausnahmen zu diesem Grundsatz erläutert.

     

    Fundstelle

    •  Finanzbehörde Hamburg 28.6.22, S 3806-2022/006-53
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 749 | ID 48567102

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