· Nachricht · Erbschaftsteuer
Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre
Die Finanzbehörde Hamburg hat mit Erlass vom 28.6.2022 (S 3806-2022/006-53) dazu Stellung genommen, wie satzungsgemäße Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nach dem Erbschaftsteuergesetz zu beurteilen sind. Sie sind grundsätzlich nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungssteuerpflichtig, weil die Leistungen nicht freigebig erfolgen. Es werden jedoch Ausnahmen zu diesem Grundsatz erläutert. |
Fundstelle
- Finanzbehörde Hamburg 28.6.22, S 3806-2022/006-53
Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 749 | ID 48567102