· Fachbeitrag · ErbStG/DBA Schweden
Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden unerheblich für Auslegung des DBA
| Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an. Das ist auch der Fall, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat. |
Sachverhalt
Die Kläger sind Geschwister. Ihr Vater hatte jedem von ihnen 2005 Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft geschenkt. Der Vater als Schenker hatte im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in Deutschland und in Schweden und seinen Lebensmittelpunkt in Schweden. Die Beschenkten waren nicht im Inland ansässig.
Das beklagte FA setzte gegen alle drei Beschenkten Schenkungsteuer fest. Der Vater habe einen Wohnsitz im Inland gehabt. Mit der Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden zu Beginn des Jahres 2005 stehe daher Deutschland das Besteuerungsrecht zu.
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