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  • · Fachbeitrag · EU-Binnenmarkt

    Umsatzsteuerfolgen eines ungeregelten Brexit

    | Das BMF gibt einen Grobüberblick über die möglichen Umsatzsteuerfolgen. |

     

    Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der EU auszutreten, und leitete damit das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein. Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden worden wäre, wäre das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 12.4.2019 ungeregelt aus der EU ausgeschieden.

     

    PRAXISTIPP | Der ungeregelte Austritt wurde vorerst abgewendet, ist aber weiterhin keinesfalls ausgeschlossen. Das BMF-Schreiben ‒ das offiziell (... auf der Homepage des BMF ...) im Internet nicht mehr verfügbar ist ‒ eignet sich weiterhin für eine Vorbereitung auf den Worst Case.