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  • · Fachbeitrag · EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

    13 wichtige Fakten über die DSGVO und das neue BDSG

    | In Kürze wird in Europa erstmals ein einheitlicher Datenschutz eingeführt. Dann startet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). AStW hat für Sie die 13 wichtigsten Fakten im Schnellüberblick zusammengefasst. |

     

    1. Wann tritt die DSGVO in Kraft?

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25.5.2016 in Kraft getreten. Nach der darin geregelten Übergangsfrist kommt sie allerdings erst zwei Jahre nach Inkrafttreten zur Anwendung. Das bedeutet, dass sie ab 25.5.2018 für alle gilt. Ab dem 25.5.2018 regelt also die DSGVO EU-weit einheitlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.

     

    2. Wie wirkt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Deutschland?

    Die für Unternehmen einschlägigen Regelungen des BDSG werden weitgehend durch die Regelungen der Verordnung ersetzt. Da es sich bei dem neuen Gesetz um eine europäische Verordnung handelt, gilt sie direkt in allen Mitgliedstaaten und bedarf keines nationalen Umsetzungsgesetzes. Die nationalen Gesetzgeber werden lediglich neue Gesetze erlassen, um die nationalen Vorschriften, die durch die Verordnung ersetzt werden, aufzuheben. Das heißt im Klartext: Das bestehende BDSG wurde in weiten Teilen überarbeitet und tritt ebenfalls am 25.5.2018 in Kraft.