· Fachbeitrag · Europäisches Parlament und Rat
Geldwäsche-Paket der EU veröffentlicht
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde in der Europäischen Union ein EU-Geldwäschepaket verabschiedet, dass einen enormen Schritt hin zu einer einheitlichen und konsequenteren Bekämpfung krimineller Handlungen anstrebt. Der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 24.4.2024 folgte die Zustimmung des Europäischen Rats am 30.5.2024. Am 19.6.2024 wurde das Gesetzespaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. |
Gegenstand des Geldwäsche-Pakets (Anti Money Laundering Package/AML Package) sind im Wesentlichen vier Bestandteile:
- 1. EU-Geldwäsche-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31.5.2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung
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