· Fachbeitrag · Existenzgründerberatung
Das Jahr 2021 bietet für Existenzgründer im Steuerrecht interessante Neuerungen
| Wendet sich ein Mandant an Sie als Steuerberater, weil er sich selbstständig gemacht hat, gibt es verschiedene Beratungsfelder. Interessant sind im Jahr 2021 die Neuregelungen zur Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und zum Wegfall der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen. |
Elektronische Übermittlungspflicht des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Nimmt ein Mandant erstmals eine gewerbliche, selbstständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen eines Einzelunternehmens auf oder gründet er eine Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft, muss er das dem Finanzamt in einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Abs. 1b AO mitteilen (BMF 4.12.20, IV A 5 ‒ O 1561/19/10003:001).
Der Gründerfragebogen muss in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Er wird im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt.
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