· Fachbeitrag · Fachkräfte
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ‒ was ändert sich auf dem Arbeitsmarkt?
von Dr. Guido Mareck, stellvertr. Dir. Arbeitsgericht Dortmund
| Nachdem man sich im Koalitionsvertrag verständigt hat, ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) zu schaffen, hat nun der Bundesrat durch Gesetzeszustimmung die Einwanderung von Fachkräften mit qualifizierter oder akademischer Ausbildung neu geregelt. Damit ist erstmals seit dem 1973 eingeführten Anwerbestopp der legale Zuzug zur Beschäftigungsaufnahme für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung wieder möglich. Der Beitrag zeigt die ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1.3.2020 wichtigsten Änderungen auf. |
Hintergrund
In bestimmten Branchen ist bereits heute der Fachkräftemangel in Deutschland eklatant. Zu diesen zählen nicht nur ‒ wie allgemein bekannt ‒ die Gesundheits- und Pflegebranche und viele Bereiche im Handwerk, sondern auch Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Um die in diesen Bereichen geschätzt 1,2 Mio. offenen Stellen schnell und zukunftssicher zu besetzen, ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften auch aus Drittstaaten außerhalb der EU notwendig. Das FKEG behält dabei als Steuerungsinstrument die Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration bei.
Während für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung die bisher geltenden Maßstäbe in § 18b AufenthG dem Grunde nach beibehalten worden sind, ändert sich durch § 18a AufenthG, der nunmehr eine Rechtsgrundlage für den legalen Aufenthalt anderer qualifizierter Fachkräfte schafft, einiges.
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