· Fachbeitrag · Gesetz gegen Geldwäsche
Verschärfung bei der Geldwäschebekämpfung: Kabinett beschließt neue Maßnahmen
| Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. den öffentlichen Zugang zum Transparenzregister und weitere Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes (FIU) vor. |
Folgende Regelungen sind im Wesentlichen vorgesehen:
- Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert.
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