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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Das Jahressteuergesetz 2024

    Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 mit vielen vom Bundesrat veranlassten Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verabschiedet. Das Gesetz enthält zahlreiche Einzelregelungen, die thematisch nicht oder nur teilweise zusammenhängen bzw. technischen Charakter haben. Ebenso hat der Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Die endgültige Beschlussfassung durch den Bundesrat ist am 22.11.2024 erfolgt.

     

    Beachten Sie | Dieses JStG 2024 ist zu unterscheiden vom Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, vormals JStG 2024 II), in dem u. a. ab 1.1.2025 Anpassungen des ESt-Tarifs, Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, Änderungen der LSt-Klassen, Anpassungen zur Gemeinnützigkeit, Mitteilungspflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen, Reform der Sammelabschreibungen, Fortführung der degressiven Abschreibung geregelt sind (s. Beitrag zum Regierungsentwurf in AStW 09/2024). Dieser Gesetzentwurf wurde zwar am 9.9.2024 dem Bundestag zugeleitet und dort am 25.9.2024 erstmals beraten; am 27.9.2024 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme verschiedene Änderungsvorschläge unterbreitet. Es liegt aber noch kein Gesetzesbeschluss des Bundestags vor und ein Datum hierfür ist zurzeit nicht voraussehbar.

     

    Hier nun die wichtigsten Regelungen des JStG 2024 im Bereich des EStG, der AO, des ErbStG, des GrEStG und des BewG: