· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Die Neuregelungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
von RD a. D. Michael Marfels, Bramsche
| Das vom Bundestag am 27.4.2017 mit Zustimmung des Bundesrats vom 24.6.2017 beschlossene „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) hat zahlreiche steuerliche und andere Vorschriften geändert. |
Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen durch das StUmgBG erörtert werden.
Änderung der Abgabenordnung
Anzeigepflichten des inländischen Steuerpflichtigen, § 138b AO n. F.
Nachdem bereits in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO a. F. der Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an einer ausländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (unmittelbare Beteiligung mindestens 10 %; mittelbare mindestens 25 % oder Anschaffungskosten von mehr als 150.000 EUR) dem Finanzamt angezeigt werden mussten, besteht diese Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 bis 5 AO n. F. nunmehr auch beim Erwerb oder Veräußerung einer nur mittelbaren Beteiligung von mindestens 10 %. Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen werden also gleich behandelt und sind bei der Bestimmung der 10 %-Grenze zusammenzurechnen, § 138 Abs. 2 S. 2 AO.
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