· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Heftiger Streit um das Bürgergeld-Gesetz
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
Um den von der Regierungskoalition eingebrachten „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ‒ Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)“ ist mit der Union ein heftiger Streit entstanden. Die Union droht mit einem vorläufigen Stopp im Bundesrat. Konkret geht es ihr um die Regelungen der Karenzzeiten, die Höhe des Schonvermögens und die Neuausrichtung der Sanktionen im Gesetzentwurf. Ein Kompromissvorschlag der CDU-Parteispitze sieht vor, die vorgesehenen Erhöhungen der Regelsätze ohne den geplanten Systemwechsel zu beschließen. Diese Änderungen werden von der Regierungskoalition abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrags stand die parlamentarische Entscheidung noch aus. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergelds zu erneuern, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ziel ist dabei ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen. Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. |
Vorbemerkung
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zum Bürgergeld vorgelegt, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend erneuern soll. Nach Auffassung der Bundesregierung haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft infolge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen für erhebliche Probleme. Aufgabe des Sozialstaats sei es daher, Menschen in dieser Lage zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auch in dieser Situation auskömmlich sind.
Um die außergewöhnlichen Preisentwicklungen abzufedern, sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Einmalzahlungen auf den Weg gebracht worden. Dies sei jedoch angesichts der aktuell schnell steigenden Preise nicht ausreichend. Notwendig sei eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe, denn die bisherige Fortschreibung dieser Leistungen bilde die Inflationsentwicklung erst im Nachgang ab. Daher sei geboten, künftig die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe stärker zu berücksichtigen. Dementsprechend solle auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 23.7.2014 (BVerfG 23.7.14, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden.
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