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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Neuregelungen 2024

    Das hat sich zum neuen Jahr geändert

    Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel sind in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Nachfolgend erhalten Sie einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

     

    Mindestlohn steigt

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 EUR brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,82 EUR.

     

    Minijobber dürfen mehr verdienen

    Ab Januar dürfen Minijobber 538 EUR im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch ist sichergestellt, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.