· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb
Vorliegend war streitig, ob die Voraussetzungen für eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorliegen. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden sind. Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist (§ 28 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Streitig war, ob die Voraussetzungen für eine Zerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb vorliegen. |
Sachverhalt
Die Klägerin (Revisionsklägerin) ist die Rechtsnachfolgerin der B-GmbH (im Folgenden: B-GmbH). Gegenstand des Unternehmens der B-GmbH war der Handel mit Erdgas über Rohrnetze. Die Hauptverwaltung (einschließlich Geschäftsleitung) der B-GmbH befand sich im Streitjahr 2009 in C in gemieteten Räumen. Auf die Hauptverwaltung in C entfielen 100 % der Arbeitslöhne.
Seit 2007 war die B-GmbH an der seinerzeit gegründeten, konzernzugehörigen D-GmbH & Co. KG (im Folgenden: D-GmbH & Co. KG) mit einem Anteil von 1,5 % beteiligt.
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