· Fachbeitrag · Grundsätze zur Besteuerung
Zuflusszeitpunkt von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erhalten in der Praxis regelmäßig Tantiemezahlungen. Nicht selten wird über den Zufluss- und damit über den Versteuerungszeitpunkt gestritten. Jüngst hat der BFH nochmals die Grundsätze des Zuflusszeitpunkts von Tantiemezahlungen klargestellt. Im Streitfall hatte eine Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Steuerberatungsgesellschaft mbH geklagt. Deren Anstellungsvertrag enthielt eine Ermächtigung zur freien Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts der Tantieme. Abweichend von dieser Vereinbarung ging das Finanzamt von einem Zufluss der Tantieme zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses aus. |
Ausgangssachverhalt
Es ging um die Jahre 2013 und 2014. Steuerberaterin A ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Steuerberatungsgesellschaft mbH (GmbH) und hatte nach ihrem Geschäftsführer-Dienstvertrag Anspruch auf jährliche Tantiemen. Eine Anlage zu der Tantiemevereinbarung von 2010 enthielt folgende Regelung:
„Der Anspruch auf Auszahlung der Tantieme wird aufgrund dieser Vereinbarung nicht mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig zur Auszahlung, sondern nach gesonderter Aufforderung durch den Geschäftsführer unter Berücksichtigung der Zahlungsmöglichkeit.“
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