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  • · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Neuregelung der Grundsteuer ‒ Was kommt auf den Mandanten zu?

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Nach langem Kampf hat der Bundesgesetzgeber das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer Ende 2019 doch noch fristgerecht umgesetzt. Ab 2025 wird dann in den Bundesländern die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben. Etliche Besitzer von Immobilien fragen sich nun, welche Grundsteuerbelastungen künftig auf sie zukommen und welche Erklärungspflichten sich aus dem neuen Grundsteuerrecht ergeben. Was ist hierbei im Einzelnen zu beachten? |

     

    Hintergrund

    Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. EUR stellt die Grundsteuer (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke) neben der Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Finanzierungsquelle dar. Diese Quelle stand allerdings auf der Kippe: Denn das BVerfG (10.4.18, 1 BvL 11/14, BVerfGE 148, 147) hat im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Für die Umsetzung neuer Bewertungsverfahren wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt.

     

    Grundzüge des Grundsteuer-Reformpakets 2019

    Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat besteht das Reformpaket zur Änderung der Grundsteuer aus drei Bestandteilen: