· Fachbeitrag · Grundsteuer
Was Grundstückseigentümer aktuell bei der Grundsteuer beachten sollten
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Ab 2025 soll in den Bundesländern die Grundsteuer nach neuen Spielregeln erhoben werden. Während der Übergangsphase bis 2025 bleibt dabei Zeit, um die notwendigen Daten neu zu erheben, insbesondere die Grundstücke nach den neuen gesetzlichen Vorschriften zu bewerten. Da die Länder die Neubewertung der Grundstücke unterschiedlich umsetzen, wehren sich viele Grundstücks-eigentümer inzwischen vor den Finanzgerichten. Was sollten Grundstückseigentümer aktuell beachten? |
Hintergrund: Neuregelung der Grundsteuer durch den Bund in 2019
Das BVerfG (10.4.18, 1 BvL 11/14, BVerfGE 148, 147) hatte im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Bundesgesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Für die Umsetzung neuer Bewertungsverfahren wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt. Im Zuge der Reform müssen in Deutschland rund 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden ‒ das ist eine gewaltige Herausforderung vor allem für die Finanzverwaltung.
Beachten Sie | Die Einheitswerte auf den 1.1.1935 (neue Länder) und 1.1.1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31.12.2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1.1.2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden.
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