09.03.2018 · Fachbeitrag · Grundsteuererlass 2017
Antragsfrist für Grundsteuererlass endet am Dienstag nach Ostern
| § 33 GrStG eröffnet die Möglichkeit, bei erheblichen Mietausfällen in 2017 einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu erhalten. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Da der 31.3. in diesem Jahr auf Karsamstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also auf den 3.4.2018. |
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