Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.03.2018 · Fachbeitrag · Grundsteuererlass 2017

    Antragsfrist für Grundsteuererlass endet am Dienstag nach Ostern

    | § 33 GrStG eröffnet die Möglichkeit, bei erheblichen Mietausfällen in 2017 einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu erhalten. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Da der 31.3. in diesem Jahr auf Karsamstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also auf den 3.4.2018. |