· Fachbeitrag · Hinweise und Gestaltungsmöglichkeiten
Verfahrensdokumentation für die eigene Steuerberatungskanzlei
von Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK), 1. Vorsitzender von COLLEGA e. V.
| Das Wort „Verfahrensdokumentation“ ist negativ besetzt. Steuerberater sollten sich hiervon nicht abschrecken lassen, sondern ganz rasch erkennen, welche starken Geschäftsmodelle sich in diesem Bereich einfach und schnell erschließen lassen. |
Verfahrensdokumentation nach GoBD
Zuerst die Pflicht: Jede Steuerberatungskanzlei muss für sich selbst eine Verfahrensdokumentation erstellen, um diese bei der nächsten Betriebsprüfung vorlegen zu können.
Danach kommt das Positive: Jeder Mandant muss über eine derartige Beschreibung seiner Geschäftsprozesse ebenfalls bei der nächsten Betriebsprüfung verfügen. Allein das Nichtvorliegen kann das Verwerfen der Buchführung nach sich ziehen. Niemand kann Mandanten bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation besser unterstützen als der steuerliche Berater. Er kann auf den Erfahrungen, die er mit der Erstellung seiner eigenen Verfahrensdokumentation gemacht hat, aufbauen. Das Geschäftsfeld Verfahrensdokumentation wird für viele steuerliche Berater ein starker Umsatzträger sein. Und das auf längere Zeit, weil manche Mandanten es zunächst ablehnen werden, sich hier beraten zu lassen. Das ist auch gut so, da die Kapazitäten nicht ausreichen, um alle sofort zu beraten.
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