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  • 12.02.2019 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    EU beschließt Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen

    | Hinsichtlich der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird künftig eine Restschuldbefreiung in drei statt in sechs Jahren möglich. |