12.02.2019 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
EU beschließt Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen
| Hinsichtlich der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird künftig eine Restschuldbefreiung in drei statt in sechs Jahren möglich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig