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  • · Fachbeitrag · Internationale Mindestbesteuerung

    Pillar 1 verschiebt sich auf ungewisse Zeit

    Seit Jahren geistern die Begriffe Pillar 1 und Pillar 2 durch die Medien. Pillar 2 zur internationalen Mindestbesteuerung ist auf einem guten Weg. Die Umsetzung im nationalen Recht läuft nach Plan. Die Implementierung von Pillar 1 (Säule 1) wird sich nach Ankündigung der US-Finanzministerin vom 16.10.2023 auf ungewisse Zeit verzögern. Hintergrund: Einige Länder wie USA, Brasilien und Indien hatten Zweifel an der OECD-Initiative geäußert.

     

    Am 11.10.2023 hat die OECD das Multilaterale Übereinkommen zur Implementierung der Pillar 1 (Säule 1) ‒ auch als Amount A ‒ mit mehr als 1.000 Seiten veröffentlicht. Voraussetzungen dafür, dass dieses Übereinkommen zustande kommt, ist die Unterzeichnung von mindestens 30 teilnehmenden Ländern, die zusammen mindestens 60 % der ultimativen Muttergesellschaft von Konzernen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Mrd. EUR und 10 % EBT-Marge repräsentieren. Ohne die Unterschrift der USA ist Pillar 1 somit nicht umsetzbar.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 46 | ID 49814053

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