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  • · Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht

    DBA mit Belarus mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgesetzt

    Steuerberater mit Mandanten, die Geschäftsbeziehungen in Belarus haben, sollten beachten, dass die Bundesregierung das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus zum 1.1.2025 ausgesetzt hat. Das war eine Reaktion auf die Teilaussetzungen des Doppelbesteuerungsabkommens seitens Belarus (siehe unter www.bundesfinanzministerium.de, BMF-Mitteilung v. 1.1.25).

     

    Nur für den Fall, dass Belarus die Teilaussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens rückgängig machen sollte, kündigt die Bundesregierung an, zu prüfen, ob die Aussetzung des DBA aufgehoben werden kann.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 310 | ID 50344936