· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
Portugal: Zulassungssteuer EU-rechtswidrig
Die Berechnungsweise der Zulassungssteuer für nach Portugal eingeführte Gebrauchtfahrzeuge verstößt gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. |
Sachverhalt
Bereits im Jahr 2016 hat der EuGH festgestellt, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen aus Art. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hat. Dieser Vertrag soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Dies soll dadurch erfolgen, dass jede Form des Schutzes beseitigt wird, die aus einer aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte.
Der Europäische Gerichtshof befand, dass das System zur Berechnung der Wertminderung von Fahrzeugen, das zur Feststellung des Steuerwerts von aus anderen Mitgliedstaaten nach Portugal eingeführten Gebrauchtfahrzeugen angewendet wurde, nicht mit dem Vertrag vereinbar ist. Weder würde die Wertminderung, bevor das Fahrzeug ein Jahr alt ist, noch die Wertminderung bei über fünf Jahre alten Fahrzeugen bei der Bestimmung der Höhe der Steuer auf die Fahrzeuge berücksichtigt.
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