· Fachbeitrag · Jahresabschluss
Investition in neue Registrierkasse einkalkulieren?
Ende 2022 läuft eine Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen aus, die zwischen dem 26.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft wurden. Handelt es sich bei solchen um Kassen und elektronische Registrierkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind, dürfen diese nur noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden. |
Beachten Sie | Steuerberater sollten bei den Jahresabschlussarbeiten von Mandanten mit elektronischen Registrierkassen prüfen, ob diese zum 1.1.2023 eine neue elektronische Registrierkasse benötigen. Wenn ja, sollte der Kauf einkalkuliert und bestenfalls frühzeitig geplant werden.
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 126 | ID 47915299