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  • 15.03.2023 · Fachbeitrag · Jahressteuergesetz 2022

    Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags: Was tun?

    | Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente und honoriert eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Leistung. Er wird als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Der Anspruch und gegebenenfalls die Höhe werden anhand der Versicherungsbiografie individuell bestimmt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt der Grundrentenzuschlag im Schnitt monatlich 86 EUR. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet. Dieser Grundrentenzuschlag wurde nun im Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend ab dem 1.1.2021 nach § 3 Nr. 14a EStG steuerfrei gestellt. Doch was tun, wenn für das Steuerjahr 2021 bereits ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vorhanden ist? |